Auswirkungen der Steuerreform 2017 für die Grenzgänger

Für die vielen luxembourger Grenzgänger bringt die Steuerreform 2017 einige Änderungen mit sich. Wollen Sie wieterhin von der Steuerklasse 2 für Verheiratet profitieren, müssen sie nun alle auch sämtliche Einnahmen des Ehepartners in Luxembourg angeben, auch wenn dieser in einem anderen Land lebt und arbeitet. Das Einkommen des Ehegatten wird zwar nicht in Lxuembourg besteuert - dazu fehlt Luxembourg in der Regel das Besteuerungsrecht nach den Doppelbesteuerungsabkommen - aber es geht in die steuerliche PRogression ein, und führt somit zu einem höheren Steuersatz, welcher auf das in Luxembourg steuerpflichtige Einkommen angewendet wird.